Weinarten


Das deutsche Weingesetz unterscheidet fünf Weinarten. "Art" bezieht sich auf die Farbe des Weins oder auf die Art der Produktion.
 
 

Weißwein aus weißen Trauben
Rotwein aus roten Trauben, die mit der Schale vorgegärt (auf der Maische vorfermentiert) werden, um die Farbe zu erhalten
Rosé aus roten Trauben, die aber nciht mit der Schale vorfermentiert, sondern gleich gekeltert werden.Die Farbe ist daher blaßrötlich
Weißherst ist ein Rosé, der nur aus einer einzigen Rotweinrebsorte besteht, und es muß immer ein QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) oder Prädikatswein sein
Rotling entsteht durch eine Mischung von roten und weißen Trauben oder deren Maische und hat eine rötlich schillernde Farbe.
Schillerwein  ist eine Spezialität aus Württemberg und muß ein QbA oder Prädikatswein sein.
Badisch Rotgold ist eine Spezialität aus Baden, die durch eine Mischung von Ruländer/Grauburgunder und Spätburgunder entsteht. Auch dieser Wein muß ein QbA oder Prädikatswein sein.
Perlwein ein Rot- oder Weißwein mit natürlicher oder zugesetzter Kohlensäure im Bereich Tafel- oder Qualitätswein.